Die Einlagefazilität und die Europäische Zentralbank
2. August 2009 # Weiterführendes Finanzwissen...
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Die Initiative, Einlagegeschäfte zu tätigen, geht von den Geschäftsbanken selbst aus. Nur wenn sie für Transaktionen mit der Europäischen Zentralbank zugelassen sind, können sie dort auch Geld anlegen. Da die Einlagengeschäfte nur eine kurze Frist haben, wird bei dieser Finanzierungsform auch von Übernachtanlagen gesprochen. Befinden sich am Ende eines Tages offene Habensalden auf den Konten der EZB, werden diese Salden automatisch in Einlagefazilitäten umgewandelt.
Auf dem Geldmarkt erfüllt eine Einlagefazilität zwei Funktionen. Zum einen können Geschäftsbanken Liquiditätsüberschüsse vermeiden, da sie eigentlich jederzeit Liquidität anlegen können. Zum anderen ist dieses Instrument von geldpolitischer Bedeutung. Geschäftsbanken können grundsätzlich Übernachtanlagen tätigen. Diese Übernachtanlagen müssen generell teurer sein, als die Einlagefazilität, damit Geschäfte auf dem Interbankenmarkt überhaupt zustandekommen können. Der Einlagesatz bildet die Untergrenze der Zinsen für Übernachtanlagen. Sobald die EZB den Einlagesatz erhöht (oder senkt), erhöhen (bzw. senken) die Geschäftsbanken auch den Zins für Übernachtanlagen. Der Einlagesatz dient deshalb zur Durchsetzung der am Markt herrschenden Zinspolitik.
Der Einlagesatz ist einer der drei Leitzinsen der Europäischen Zentralbank. Er wird vom EZB-Rat festgelegt und bildet die Zinskorridor-Untergrenze. Er liegt deshalb in der Regel etwa ein Prozent unterhalb des Hauptrefinanzierungssatzes.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Einlagefazilität, EZB, Leitzinsen, Zinspolitik
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