ERP-Darlehen
Posted by Hot Finanzen 24 | Versicherungen - Kredite - Vorsorge on Juli 31st, 2009Bei einem ERP-Darlehen handelt es sich um ein Darlehen zur Förderung der Wirtschaft. Aus diesem Grund sind auch nur Finanzierungen möglich, die aus Sicht der Volkswirtschaft förderungswürdig sind. Generell handelt es sich bei ERP-Darlehen um langfristige Darlehen, allerdings muss immer eine vom Projekt abhängige Höchstlaufzeit eingehalten werden. Sowohl Banken, Kreditgemeinschaften, Bürgstellen als auch Länder sichern ERP-Darlehen ab. Die Vergabe erfolgt dabei nur von Kreditinsituten, die dafür die volle Haftung übernehmen. Das Kreditinstitut sichert sich durch Bürgschaften anderer Kreditinstitute ab. Die Tilgung erfolgt in der Regel in halbjährlichen Raten. Meist kann das Darlehen auch ohne Kündigung des Darlehensvertrages in einer Summe zurückgezahlt werden.
Hauptschwerpunkt bei der Vergabe von ERP-Darlehen sind Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft. Zu den Investitionsvorhaben zählen dabei unter anderem Investitionen in den Umweltschutz, Existenzgründungen, Investitionen in Anpassungs- und Strukturmaßnahmen oder auch Finanzierungen zur Modernisierung und zur Produktivitätssteigerung. Jeder Darlehensnehmer, der ein ERP-Darlehen beantragen möchte, muss sich auch mit Eigenkapital an der jeweiligen Investition beteiligen.
ERP-Darlehen werden als solche bereits seit 1960 für Existenzgründungen vergeben. Die Gelder für ein solches Darlehen stammen aus dem European Recovery Program und wurden erstmals im Jahr 1948 aufgrund des „Marshallplans“ zum Wiederaufbau der Wirtschaft in Deutschland bereitgestellt.
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