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Gebäudehaftpflicht – eine wichtige Pflicht und ihre Versicherung für Gebäudebesitzer
19. Februar 2009 # Versicherung, Vorsorge

Gebäudehaftpflicht © Pixelot - Fotolia.com
Wer Eigentümer eines eigenen Hauses ist und dieses vermietet, wird zunächst nicht damit rechnen, dass auf seinem eigenen Grund und Boden jemand Drittes zu Schaden kommen kann. Aber so wenig man damit rechnet, so schnell kann es passieren: Ob ein Dachziegel sich bei Sturm löst und Passanten, die auf dem Bürgersteig gehen, sich verletzen oder ob sich ein Fußgänger bei Schnee und Eis auf dem nicht gestreutem Fußweg Verletzungen zuzieht: In all diesen Situationen haftet der Eigentümer des Grundstücks und wenn die Verletzungen abgeklungen sind, kommen auf ihn meist Forderungen in Bezug auf Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann sich schnell auf einige Tausend Euro belaufen, die schnell den finanziellen Ruin des Eigentümers oder die Notwendigkeit auslösen können,
sich mit einem Kredit zu verschulden. Daher ist es für jeden Hauseigentümer schon aus eigenem Interesse Pflicht, sein vermietetes Objekt gegen solche Forderungen abzusichern
und eine Gebäudeversicherung bzw. Gebäudehaftpflicht abzuschließen. Denn selbst wenn ein Mieter es versäumt haben sollte, trotz Schneeräumplan den Gehweg von Schnee und Eis zu befreien, werden im ungünstigsten Fall immer die Hauseigentümer in Haftung genommen. Die Prämie für die Gebäudeversicherung kann der Eigentümer zudem auf die einzelnen Mieter im Zuge der Nebenkostenabrechnung anteiligt umlegen.
Wie wichtig eine solche Versicherung ist, spürt man auch bei der Finanzierung eines Gebäudes durch einen Immobilienkredit. Die Banken erwarten vor Zusage einer Finanzierung die Vorlage der Police für eine abgeschlossene Gebäudeversicherung. Wer sein Haus jedoch selbst bewohnt, benötigt keine eigene Gebäudehaftpflicht; hier ist eine reine Privathaftpflichtversicherung ausreichend.
So bietet z. B. die Helvetia Versicherung ihren Kunden den Abschluss einer Gebäudehaftpflicht-Versicherung an und bietet Hauseigentümer einen speziellen Kombirabatt an, wenn sie gleichzeitig mit der Gebäudeversicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließt. Zudem wirbt das Unternehmen mit risikogerechten Prämien. Die Höhe richtet sich dabei nicht nur nach der Wahl der Versicherungssumme, sondern auch nach den jährlichen Mieteinnahmen bzw. der Anzahl der vermieteten Wohnungen.
Schlagwörter zu diesem Artikel: Gebäudehaftpflicht, Gebäudeversicherung, Haftpflicht
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