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Hausfrauenkredite – unter welchen Umständen erhält die Hausfrau ein Darlehen?

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In der Regel ist es so, dass in Deutschland mit einigen Ausnahmen nur Personen ein Darlehen erhalten können, die ein regelmäßiges Einkommen haben. Daher ist es zum Beispiel für Arbeitslose, viele Selbstständige (Ausnahme sind Existenzgründerkredite) und auch für Hausfrauen sehr schwierig, einen Kredit zu erhalten. Dennoch bieten manche Unternehmen einen so genannten Hausfrauenkredit an. Es handelt sich dabei im Grunde um keine besondere Art von Kredit, sondern im Normalfall um einen Ratenkredit, der nur aufgrund der Antragsstellerin in ihrer beruflichen Stellung als Hausfrau als solcher bezeichnet wird. Auch wenn der Hausfrauenkredit inzwischen oftmals angeboten wird, ist es dennoch sehr selten, dass die Hausfrau als Antragsstellerin genauso „leicht“ eine Zusage für das Darlehen erhält, als wenn der beschäftigte Ehemann den Antrag stellen würde. Insofern werden auch die Hausfrauenkredite fast nie ohne das Stellen von Sicherheiten vergeben. In der Regel erhält man einen Hausfrauenkredit nur unter den Umständen, dass die Kreditnehmerin Sicherheiten vorweisen kann, wobei oftmals schon die Mitverpflichtung des Ehemannes ausreichend ist. Noch besser sind die Chancen natürlich dann, den Hausfrauenkredit zu erhalten, wenn die Antragstellerin „eigene“ Sicherheiten aufweisen kann, wie zum Beispiel die Verpfändung von Wertpapieren und sonstigen Guthaben, oder auch das Stellen eines Bürgen.

Es gibt allerdings heutzutage auch Anbieter, die besonders im Internet zu finden sind, die Hausfrauenkredite auch ohne jegliche Sicherheiten und sogar ohne eine Schufa-Auskunft vergeben bzw. vermitteln. Man sollte diese Angebote aber sehr kritisch prüfen, da sich gerade in diesem Darlehens-Segment oftmals auch unseriöse Anbieter aufhalten.

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Dieser Beitrag wurde publiziert von am 26. Januar 2009 und abgelegt in der Rubrik Kredite, Darlehen, Finanzierung. Schlagwörter zu diesem Artikel: , , ,

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