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KFZ-Versicherung – die Haftpflicht ist ein Muss, Teilkasko und Vollkasko die Kür

KFZ Versicherung | © Doc RaBe - Fotolia

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Wer in Deutschland ein Auto angemeldet hat, muss auch eine Kfz-Versicherung abschließen. Zur Pflicht gehört hierbei der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Schäden von Dritten übernimmt, die zum Beispiel bei einem Unfall entstanden sind. Wer als Halter eines Wagens keine derartige Kfz-Versicherung nachweisen kann, muss mit der Stilllegung seines Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle rechnen.

Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung bemessen sich nach der Typklasse sowie der Regionalklasse des Fahrzeugs, abzüglich eines etwaigen Schadensfreiheitsrabattes, der die bisherigen Schadensfreien Jahre eines Autofahrers berücksichtigt. Unter der Typklasse versteht man die Einstufung eines Fahrzeugs nach dessen Risiko, die Regionalklasse gibt die Unfallwahrscheinlichkeit in der jeweiligen Region an. Beides wird anhand von Statistiken erhoben.

Neben der Haftpflichtversicherung kann die Kfz-Versicherung auf Wunsch des Versicherungsnehmers aber auch noch mit der Kaskoversicherung erweitert werden. Diese Kfz-Versicherung ist immer freiwillig und unterteilt sich in die Voll- sowie die Teilkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung deckt alle Schäden am eigenen Fahrzeug am, die in Folge eines Brandes, eines Diebstahls oder aber durch Sturm und Hagel entstanden sind. Selbst der Zusammenstoß mit Haarwild ist über die Teilkasko der Kfz-Versicherung abgedeckt. Bei dieser Versicherung wird der Schadensfreiheitsrabatt grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Weiterhin kann im Rahmen der Kfz-Versicherung auch die Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden – häufig wird sie bei der Inanspruchnahme eines Kredits zur PKW Finanzierung auch zwingend gefordert. Auch sie deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dies ist dann der Fall, wenn der Unfall selbst verschuldet war oder aber der Unfallgegner wegen Fahrerflucht nicht zu ermitteln ist. Grundsätzlich leistet sie aber nur dann, wenn der Unfall nicht vorsätzlich oder in Folge von Alkoholeinwirkung geschehen ist. Bei der Vollkaskoversicherung werden ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung Schadensfreiheitsrabatte berücksichtigt.

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Dieser Beitrag wurde publiziert von am 11. Februar 2009 und abgelegt in der Rubrik Versicherung, Vorsorge. Schlagwörter zu diesem Artikel: , , , ,

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