Kreditrahmenversicherung
29. Juni 2009 # Kredite, Darlehen, Finanzierung, Versicherung, Vorsorge
Kreditrahmen | © Bernd Leitner - Fotolia
Allerdings sind solche Kreditabsicherungen nur bei Konsumentenkrediten gängige Praxis. Denn bei Fimenkundenkonten, Abrufkrediten oder auch Bauzwischenfinanzierungen werden die Kredite durch eine Kreditrahmenversicherung abgesichert. Dabei handelt es sich um nichts anderes als um eine Risikolebensversicherung, deren Höhe im Idealfall der Kreditsumme angepasst ist. Ändert sich die Kreditsumme, weil ein neuer Kredit vonnöten ist, kann die Versicherungssumme immer wieder der neuen Situation angepasst werden.
Grundsätzlich zahlt die Kreditrahmenversicherung dann, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Raten zu zahlen. Das beginnt bereits bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit. Nach sechswöchiger Karenzzeit übernimmt die Kreditrahmenversicherung die Zahlung der Raten in Höhe von 4 % der Versicherungssumme für die Dauer von maximal 50 Monaten. Sollte eine erneute Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden, ist eine Verlängerung um weitere 50 Monate möglich. Ähnliches gilt bei Arbeitslosigkeit, wo die Kreditrahmenversicherung 18 Monate lang die Raten bis zu 4 % der Versicherungssumme übernimmt. Bei sich anschließender unverschuldeter Arbeitslosigkeit werden die Raten für weitere 18 Monate übernommen. Stirbt der Kreditnehmer während der Kreditlaufzeit, übernimmt die Kreditrahmenversicherung die Zahlung der ausstehenden Raten.
Eine Kreditrahmenversicherung sichert auf den ersten Blick sicher erst einmal den Kredit für den Kreditgebe ab. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass auch der Kreditnehmer im Versicherungsfall davon profitiert; riskiert er bei Fehlen dieser Versicherung doch eine Kündigung seines Kredits.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Kreditversicherung, Restschuldversicherung
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