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Mopedversicherung

Wer einen Mopedführerschein besitzt und mit dem Moped am Straßenverkehr teilnimmt, ist gesetzlich verpflichtet eine Mopedversicherung abzuschließen. Alle Kleinkrafträder müssen genauso pflichtversichert sein, wie z.B. ein PKW.

Am Fahrzeug muss ein aktuelles Versicherungskennzeichen angebracht werden. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ohne gültiges Versicherungskennzeichen strafbar. Die Laufzeit des Versicherungsvertrages ist 1 Jahr gültig, ohne Kündigung. Wird dann das Moped weitergefahren, benötigt der Halter ein neues Kennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt im März und endet Ende Februar im Folgejahr.

Die Mopedversicherung kommt für die Schäden auf, die durch das eigene Fahrzeug verursacht wurde und übernimmt den gesetzlichen Schadensanspruch eines Dritten (Sach-, Vermögens-und Personenschäden). Wird der Versicherungsvertrag abgeschlossen, sollte die Deckungssumme ausreichend sein, denn alle finanziellen Schäden über die Deckungssumme hinaus müssen sonst vom Halter gezahlt werden.

Eine zusätzliche Teilkaskoversicherung deckt Schäden am Moped durch Hagel, Sturm, Explosion, Brand, Blitzeinschlag, Diebstahl und Überschwemmung ab. Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkasko und darüber hinaus Vandalismus sowie Unfall (auch selbst verursacht).

Jedes Jahr werden die Kennzeichen gewechselt, so werden unversicherte Fahrzeuge erkannt und der Halter darf das Moped im Straßenverkehr nicht mehr bewegen.

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Dieser Beitrag wurde publiziert von am 10. August 2009 und abgelegt in der Rubrik Versicherung, Vorsorge. Schlagwörter zu diesem Artikel: , , , , ,

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