Wer in Deutschland ein Auto angemeldet hat, muss auch eine Kfz-Versicherung abschließen. Zur Pflicht gehört hierbei der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Schäden von Dritten übernimmt, die zum Beispiel bei einem Unfall entstanden sind. Wer als Halter eines Wagens keine derartige Kfz-Versicherung nachweisen kann, muss mit der Stilllegung seines Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle rechnen.
Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung bemessen …
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