Wer einen Mopedführerschein besitzt und mit dem Moped am Straßenverkehr teilnimmt, ist gesetzlich verpflichtet eine Mopedversicherung abzuschließen. Alle Kleinkrafträder müssen genauso pflichtversichert sein, wie z.B. ein PKW.
Am Fahrzeug muss ein aktuelles Versicherungskennzeichen angebracht werden. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ohne gültiges Versicherungskennzeichen strafbar. Die Laufzeit des Versicherungsvertrages ist 1 Jahr gültig, ohne Kündigung. Wird dann das Moped weitergefahren, benötigt der …
RSS abonnieren